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Kanzlei-Webseite: Visitenkarte Ihrer Strategie!

Immer noch sind c.a. 60 Prozent aller anwaltlichen Webseiten durch Probleminhaber nicht „problemlos“ auffindbar.
Viele Kanzleien versenken sehr viel Geld in Visitenkartenwebseiten (taugen nicht für die Akquise), fragwürdigen SEO-Agenturen und 90er Jahre Designern, die „Schön-Gedöns“ anbieten.

Diese Webseite ist das Gegenteil. Sie hilft. Lesen Sie unten, wie das geht.

Content-Marketing ist der Online-Türöffner zu Ihrer Kanzlei!

Die Kanzleiwebseite ist oft die erste, oft die beste und sehr oft die schlechteste – Visitenkarte der Kanzlei.
Lesen Sie in meinem Aufsatz 10 Verbote und 10 Gebote für die Akquisestarke Kanzleiwebseite:

Keine Kanzlei-Webseite ohne Kanzlei-Strategie

1. Schritt: Das Ziel Ihrer neuen Kanzleihomepage

Soll sie in Google auf der berühmten Seite 1 landen? Soll sie Ihre Kanzleistrategie am Markt durchsetzen helfen? Soll sie ausschließlich Ihre Zielmandantschaft ansprechen? Soll sie zu vielen neuen Mandaten führen? Soll sie Mandanten begeistern?
Je öfter Sie hier mit „Ja“ antworten, desto anstrengender ist Ihre Mitarbeit.
Wenn Sie alles mit Ja beantworten, kann ich Ihre Webseite machen.

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2. Schritt: Sammeln Sie Informationen!

Meine sechs Aufsätze zur Online Akquise sind alltagstauglich.
Sie dienen Ihnen auch als Abgleich mit der bisherigen Leistung Ihres Web-Designers / SEO-Spezialisten oder Ihres Online-Marketingpersonals.
Durch Klick gelangen Sie auf meine Webseite „www.anwalts-akquise.de

© Achtung! Copyright!

Zum Aufsatz: AdWords
Zum Aufsatz: Kanzlei-Webseite
Zum Aufsatz: Legal Tech
Zum Aufsatz: Online-Portale
Zum Aufsatz: Online-Reputation
Zum Aufsatz: SEO

3. Schritt: „Online Marketing in 100 Tipps von A – Z”

Fühlen Sie Ihrem Designer auf den Zahn – oder werden Sie gleich selbst zum Kenner!
Bietet er Ihnen nur „Schöngedöns“ in Ihrer Kanzleiwebseite oder kann er was? Sorgt er für visibility und usability? Weiß, was Suchmaschinenoptimierung ist? Erklärt er Ihnen, wie Sie Absprungraten beeinflussen? Zahlen Sie monatliche Gebühren für SEO? Verkauft er Ihnen teure AdWords-Beratung? Informiert er Sie über Online-Reputation? Vermeidet er lange Ladezeiten und kontrolliert sie?

Gehen Sie zum Online-Crash-Kurs!

4. Schritt: 22 Hinweise für eine gute Webseiten-Performance

1. Kein Schritt ohne Kanzlei-Strategie!
Dies ist das inhaltliche Dach. Ohne das gehen Sie gar nicht aus dem Haus. Die gesamte Webseite wird auf Ihre Zielklientel ausgerichtet. Um das zu schaffen, müssen Sie genau wissen: Wer sollen Ihre Mandanten zukünftig sein?
Kanzlei-Strategie ist der Anfang aller Marktpositionierung!
Früher suchten Mandanten ihren Anwalt aus, heute ist das umgekehrt!

2. Wer Ihre Leistung sucht, muss Ihre Webseite finden.
Eine Mischung aus Hintergrund-Technik, genauer Kenntnis des Mandantenbedarfs und aktuellen relevanten Inhalten in Mandantensprache stellt das sicher.

3. Wie geht die Zielklientel vor, wenn sie Online einen Anwalt sucht?
Schade: Wer die Zielklientel nicht kennt, wird sie leider nicht kennen lernen…Klingt paradox – und ist logisch.
Probleminhaber sind oft ungeduldig und frustriert. Sie akzeptieren keine Umwege zur Lösung und vernachlässigen alle Treffer ab Google Seite drei gewöhnlich vollständig.
Das Internet-Suchverhalten unbekannter Sucher, die nicht Ihren (Kanzlei-) Namen kennen, kennt im Wesentlichen zwei Gruppen:

  • a. Short-Head: Unkonkrete eingegeben („Rechtsanwalt Verkehrsrecht Freiburg“) Drei Substantive kennzeichnen einen noch unspezifischen Bedarf und die unsichere Grundhaltung des Suchers, ob er überhaupt einen Anwalt will. Schwerere zu überzeigen.
  • b. Long-Tail: Konkrete Suche wird eingegeben („Was tun bei Rotlichtverstoß Geblitzt Bußgeldbescheid Fachanwalt Verkehrsrecht Freiburg“). Sie transportiert einen spezifischen Bedarf.

4. Der Ziel-Mandant bestimmt den inhaltlichen Aufbau der Seite.
Welche Suchwörter gibt der Interessent ein, um Ihre Leistung zu finden, ohne Sie zu kennen? Das können Sie ermitteln durch Befragung Ihrer jetzigen Mandanten („Was würden Sie eingeben, wenn Sie keinen passenden Anwalt kennen würden?“), durch Ihre Erfahrung („Meine Mandanten geben ein:…“), durch Google Autocomplete oder durch den Google-Keyword-Planner (Google-Konto vorher einrichten).

5. Keywords – das inhaltliche Auge des Taifuns
Jedes dieser Suchwörter („Keywords“) wird in Seiten-Überschriften, Seitenbeschreibungen, vielfach variiert im Inhalt selbst und vor allem in den Permalinks finden. Alle Suchwörter müssen untereinander verlinkt sein und jeweils auf Erklärseiten führen.
Das dominanteste der Suchwörter („Verkehrsrecht“) ist dabei Teil der Haupt-Überschrift auf der Startseite!

6. Nutzenargumentation statt leerer Versprechen!
Sagen Sie dem Mandanten, was ihm nützen wird und bloß nicht allgemein, was Sie können! Der Mandant will gewiss nicht lesen, dass Sie „Arbeitsrecht machen“ (das weiß er längst!), sondern dass er mit Ihrer Hilfe „erfolgreich Abfindung verhandeln“ oder „ressourcenschonend einen Sozialplan erstellen“ kann.
Erstellen Sie eine knappe Liste mit dem Nutzen, den Sie in allen Teilen Ihrer Mandate konkret bieten. Aus dieser Liste machen Sie sexy Aufsatzüberschiften („Wie Sie Geld und Zeit sparen im Umgang mit low-performern“), Blogbeiträge, Glossar-Inhalte etc.

7. Content-Marketing
Anwälte und Suchmaschinen lieben „Inhalte“; sie sind ein richtig cooles Paar und verstehen sich auf Anhieb!
Das „Marketing über den Inhalt“ gilt Anwälten als „ehrliche“ Methode, Mandanten zu begeistern. Keine Tricks und kein doppelter Boden; wer was kann und dieses Können auch geschickt zeigt, wird gewählt – und weiterempfohlen!
Inhalte werden erfolgreich transportiert durch Newsletter, Aufsätze in Fachzeitschriften, kurze Kolumnen in Lokalzeitungen, Vorträge bei den passenden Multiplikatoren oder beim Mandanten selbst, informative Blogs nach wichtigen Urteilen, Präsenz in social media – und vor allem durch die Kanzlei-Webseite.
Transportieren Sie variable, relevante und stets aktualisierte Inhalte auf mehreren Kanälen!

    • ACHTUNG:
      Ihre Textarbeit an Ihrer neuen Seite erfordert konstante Beschäftigung von etwa 3 – 6 Stunden in der Woche. Nicht immer müssen Anwälte selbst diese Arbeit machen

8. Glossar
Ein Glossar besteht aus alphabetisch gelisteten Begriffen mit Kurzdefinitionen vieler relevanter (d. h. durch den unbekannten Sucher eingegebenen) Suchwörter. Jedes Suchwort hat eine eigene Seite.
Im Medizinrecht suchen z. B. Opfer eines Arztfehlers gewöhnlich nach „Fachanwalt – Medizinrecht – medizinisches Problem“; letzteres übrigens oft in Arztsprache, da sie die inzwischen kennen – und erzielen zuverlässige Suchmaschinentreffer durch ein Glossar.

9. Interne links
Alle Unterseiten zum Menüpunkt „Rechtsgebiete“ transportieren schon in der Überschrift Keywords oder deren Synonyme. Jede Unterseite hat einen ausführlichen, gegliederten, leicht verständlichen Text mit Unterüberschriften, die ebenfalls keywörter oder deren Synonyme tragen. Alle Schlagwörter in den Texten werden zu weiteren Unterseiten, zum Glossar, zum Blog oder zu Aufsätzen verlinkt.

10. Blog
Der Blog ist ein Tagebuch im Internet. Er hält Ihre Seite mit wenig Aufwand aktuell, frisch und lesenswert:
Sie kommentieren neue Urteile, melden lustige Begebenheiten und Rechtsvorschriften, kündigen Mandantenseminare an, weisen auf Artikel hin und verlinken zu Kommentaren zu diesen Artikeln.
Ein Blog ist manchmal nur fünf Zeilen lang, wenn er nur ein Foto kommentiert und manchmal 30 Zeilen lang, wenn er Folgen eines BGH Urteils für Ihre Zielmandantschaft auflistet.

  • Tipp
    Schreiben Sie Gastkommentare in Jura-Blogs, richten Sie selbst einen Blog ein. Gelungenes Beispiel ist der sogar mit dem Grimme Online Award 2011 in der Kategorie “Information” ausgezeichnete „lawblog“ des Düsseldorfer Rechtsanwalts Udo Vetter: https://www.lawblog.de

11. Permalinks
Sie sind der „Elektronische Personalausweis“ jeder Seite und Unterseite. Bei jedem Google Treffer sind Permalinks grün dargestellt. Ihr Inhalt wird dominant von Google eingelesen und ist mit verantwortlich für das Ranking Ihrer Kanzlei.
Schlagen Sie eine beliebige Seite Ihrer eigenen Webseite auf; den Permalink sehen Sie oben in der Eingabezeile.
In einer für Suchmaschinen optimierten Seite enthält der Permalink einige zusätzliche Begriffe, die NICHT nur auf das Basiswort zielen. Also statt „www.rechtsanwälte-vogel.de/verkehrsrecht/“ das erweiterte „www.rechtsanwälte-vogel.de/verkehrsrecht-rotlichtverstoß-Blitzer-verkehrskontrolle-bußgeld“

12. Usability: „Don’t make me think“
Wenn der Besucher nachdenken muss, wo auf der besuchten Webseite er was findet, hat die Webseite bereits verloren. Usability heißt auf Deutsch Nutzerfreundlichkeit.
Ihre Webseite muss leicht zu navigieren sein; jeder Erstbesucher muss mühelos und „intuitiv“ alles finden, was er sucht.
So die Hauptforderung von Steve Krug in seinem gleichnamigen Erfolgs-Buch „Don’t make me think“. Der Macher der Webseite muss dazu aus der Leserperspektive alles einrichten, was der Leser braucht – und wie er es braucht. Eine falsch durchdachte Navigation richtet Schaden an.

13. Soghafte Bild- und Farbsprache
Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck: Die passende Farb- und Motivsprache Ihrer Seite aktiviert das visuelle Belohnungszentrum im Hirn des Besuchers.
Ein Foto in Full-HD geht über den ganzen Bildschirm. Es ist verlinkt zum Hauptthema. Über ihm sind die Kontaktdaten und das Hauptmenü.
Das Foto transportiert die Farbsprache des Logos und die Motivsprache des Rechtsgebiets oder der Kanzlei-Werte:
Das Bild eines Wassertropfens auf Wasser symbolisiert Reichweite und Konsequenz. Das Bild tauziehender Kinder symbolisiert Wettbewerb und Einsatz. Das Leitmotiv von Bambus in seinen unterschiedlichen Schattierungen symbolisiert Kontinuität und Robustheit. Brettspiele symbolisieren Taktik und Siegeswillen. Das Lebensmittelrecht punktet durch expressive Bilder von Reissäcken, Messbechern und Transportkisten. Anwälte lachen in Full Width (volle Breite) in die Kamera, neben ihnen ihr Leitspruch.

  • Achtung: Alle Lizenzrechte der Fotos müssen mit Rechteinhaber im Impressum stehen

14. Corporate Identity
Ihre Corporate Identity dient der Wiedererkennbarkeit Ihrer Marke. Was immer die Öffentlichkeit erreicht, ist aus einem Guss, auch in Webseite, in Ihrer Facebook-Seite, Anwalt.de und anderen Profilen: „Corporate design“ betrifft Farben, Logo, Schriftgrößen, Schriftart, E-Mail Signatur, Aufbau der Schriftsätze, Vortragsfolien, die Farbe des Kanzleiteppichs, Kanzlei-Broschüre, Visitenkarten, Aufsätze, etc.
Auditive Wiedererkennung erreichen Sie durch dieselbe Meldung am Telefon, durch die namentliche Begrüßung mit Handschlag durch die Empfangsmitarbeiter sowie durch die persönliche Vorstellung der Assistentin nach dem Erstgespräch.

15. Ersetzen Sie Leerfloskeln
„Wir sind für Sie da“ ist spätestens eine Lüge, wenn um 17.10 Uhr Ihr Anrufbeantworter angeht, eine unwirsche Telefonsekretärin den Mandanten frustriert oder wenn Sie selbst eilig, arrogant, unverständlich oder schnörkelhaft wirken.
Ersetzen Sie alle Leerfloskeln durch die Nutzenargumentation: „Wir regeln Ihren Verkehrsunfall. Wir setzen Ihre Ansprüche durch bei einer Kündigung. Wir begleiten Sie zu Sozialplanverhandlungen.“

16. Ersetzen Sie „Begrüßungstexte“!
Der in den 90er Jahren als höflich geltende „Begrüßungstext“ wirkt heute redundant, umständlich und lächerlich: „Wir begrüßen Sie auf der Internetpräsenz der Kanzlei X. Zögern Sie nicht (sic!), und bei allfälligen Fragen anzurufen“.
Denn wahrgenommen wird heute in etwa 20-facher Geschwindigkeit: begrüßt, fasziniert und „gebunden“ wird heute durch Inhalte und Rechtslösungen (in bestimmten Bereichen zu Festpreisen), die Kontaktdaten stehen als Call-to-Action dominant daneben, und das einfach auszufüllende Kontaktformular leitet jede Minifrage sofort als mail weiter.

17. „Call-to-action“
Ein Call-to-Action Button, ein Link oder ein Formular fordern den Besucher sofort zum Mitmachen auf: Er kann sich zu einem Vortrag anmelden, seine Frage notieren und absenden, zur kostenlosen Erstberatung einchecken, ein Festpreisprodukt kaufen, sich selbst einen Beratungstermin beim Anwalt eintragen, Aufsätze downloaden, Blogbeiträge oder Urteile lesen, Videos sehen, Checklisten downloaden, ein Buch bestellen. Er kann viele Unterseiten und alle Blogbeiträge sofort schriftlich kommentieren.

18. Rechtsgebiete
Dieser Punkt wird manchmal erstaunlicherweise „Kompetenzen“ genannt.
Das ist dumm, denn Sie vergeuden Ressourcen: Kompetenzpräsentation bedeutet, dass Sie konkret erläutern, wodurch Ihre „Rechtsgebietskenntnisse“ dem Mandanten nützen werden. „Arbeitsrecht“ ist keine Kompetenz, sondern ein Fachgebiet. Dagegen „Wir helfen Ihnen, Geld, Zeit und Nerven zu sparen. Wir erarbeiten einen rechtssicheren Sozialplan für Ihr Unternehmen“ schon.

19. Gegnerlisten
Wer Gegnerlisten veröffentlicht, ist z. B. im Patientenrecht weit vorn und wird beim ersten Mandantenbesuch durch Unfallopfer oder geschädigte Patienten immer darauf angesprochen.
Die Gegnerliste verzeichnet Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen und löst einen Vertrauensvorschuss beim unbekannten Mandanten aus: Die gefühlte Phalanx der bis dahin als übermächtig wahrgenommenen Ärzte und Krankenhäuser wird aufgebrochen; der Anwalt ist von vornherein glaubwürdig in seiner Parteilichkeit.

20. Über uns
Dies ist der Ort der Selbstdarstellung. Sie kann kurz ausfallen, darf Lustiges enthalten und muss auf Informationen zum „Abitur im Jahr 1977“ verzichten. Sie soll Fotos, Telefonnummer und E-Mail Adresse der persönlichen Mitarbeiter des Anwalts enthalten.
Zusätzlich machen sich persönliche Leitsprüche, Arbeitsmotti und Äußerungen zur Persönlichkeit der Akteure – besonders in den Prozessfächern – sehr gut.
Die Rolle der Assistentin wird dort erklärt; sie erledigt alles Organisatorische. Paralegals erläutern dort ausführlich ihre inhaltlichen Aufgaben, z. B. im Patent- oder Insolvenzrecht.
Die telefonische Durchwahl zur Assistenz muss suggerieren, dass der Anwalt immer erreichbar ist, auch, wenn er abwesend ist!
Die Überschriften müssen sexy und suchmaschinenoptimiert sein: „Ihre Fachanwälte für Medizinrecht und Arzthaftung in Bad Gandersheim – seit 19 Jahren auf Patientenseite!“

21. Sprache
„Kurz, konkret, präzise“, und das aus Mandantensicht! Das wird Anwälten nicht grad in die Wiege gelegt – und ist doch unerlässlich!
Weg mit hingeschwurmelter Behördensprache („Die Abfassung des Antrags erfolgte unter Zuhilfenahme der Neuerungen zum X Gesetz vom 13.5.2016“, insoweit war es…“) und her mit knackigen Botschaften („Das neue Urteil zur X. wird viele Hausbesitzer ärgern.“).
Trauen Sie sich. Schreiben Sie kurze Sätze. Knappe Listen. Alle Hauptsachen in Hauptsätze. Relativieren Sie nichts. Schreiben Sie im Aktiv. Meiden Sie Hilfs- verben. Meiden Sie Verallgemeinerungen und Relativierungen. Verlinken Sie alle Suchwörter! Spezifizieren und quantifizieren Sie wahrheitsgemäß.

  • Tipp
    Verwenden Sie Perspektivwechsel, wenn Sie Ihre Leistungen skizzieren: „Unsere Mandanten vertrauen auf unsere X, Y und Z.“ (statt: „Wir haben X, Y und Z.“) Dadurch vermeiden Sie Angeberei und zu große Schüchternheit.

22. Kosten
Leistung und Gegenleistung sind transparent. Wer sein Problem zum Anwalt trägt, will wissen, was die Problemlösung kostet. Je klarer Ihre Honorarinformation auf Ihrer Seite ist, desto mehr Vorteile haben Sie:

  • Orientierung:
    Der Interessent ist orientiert, verringert seine Kontaktfurcht und hat beim Erstgespräch zum Honorarpunkt keine Einwände.
  • Kompetenz:
    Sie wirken fair, kompetent und berechenbar bei der Gegenleistung. Dasselbe wird Ihnen auch bei Ihrer Leistung unterstellt. Besonders, wenn Sie erwähnen, dass selbst telefonische Rechtsauskünfte immer kostenpflichtig sind, erhöhen Sie – übrigens auch für Sie selbst – den „inneren Wert“ Ihrer mühsam erlangten Kompetenz.
  • Segmentierung:
    Das Segmentieren von Mandanten geht auch auf diesem Weg: Wer Ihren Preis nicht zahlen möchte, bleibt weg.
  • Alleinstellung:
    Je mehr Zahlen Sie nennen, desto eher stechen Sie aus der Mitbewerbergruppe heraus. Ihre Mitbewerber vermeiden diesen Punkt ganz oder „schwurmeln“ sich durch.
  • Vertrauen:
    Sie geben die Regeln Ihres Hauses vor. Viele Mandanten benötigen Struktur und Verlässlichkeit. Sie reagieren positiv auf klare Ansagen, laientaugliche Erläuterungen und strukturierte Botschaften.