Einige Anwälte hatten früher unter ihrem Schreibtisch einen Nordfriedhof und einen Südfriedhof eingerichtet.
Auf dem Nordfriedhof waren viele kleine Akten gelagert mit langweiligen, unergiebigen Rechtsfällen (2 x 0,70 m hoch), auf dem Südfriedhof residierten spannende Rechtsfälle mit komplexer Materie und gutem Honorar (0,60 m hoch). Zu jeder dieser Akten gehörte aus diversen Gründen die Weigerung der Kontaktaufnahme zum Friedhofsbewohner.
Damit war jetzt Schluss.
Die Friedhofskollegen hatten verstanden, dass sie viel Geld auf dem Friedhof liegen ließen und c.a. 20 ungehaltene Mandantenanrufe pro Tag dadurch hervorriefen. Sie lernten, dass sie alle versprochenen Rückrufe einzuhalten hatten – auch die zu den Friedhofsbewohnern.
Der Satz „Den will ich jetzt nicht sprechen“ wurde den Anwälten für immer verboten, wenn er ohne Lösung (fester Ersatz-Telefontermin) blieb.
Die betroffenen Friedhofsverwalter vereinbarten zwei Monate lang Frühschichten: sie nutzten die sehr frühen Morgenstunden zum Abarbeiten ihrer Nord- und Südfriedhöfe.
Gerüchteweise hörte man, dass es ihnen sogar Spass machte, weil man jeden Morgen um halb sechs mit Kaffeebechern in der Hand zu dritt anrückte!
Dreimal Nordfriedhof wurde mit einmal Südfriedhof belohnt, und jeden Morgen um 9 Uhr lagen wieder vier neue abgeschlossene Akten pro Anwalt auf dem Ausgangstisch.