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Coaching – Regeln

Copyright: Johanna Busmann 2023

„Coaching-Regeln“ gibt es nicht.

Das Berufsbild eines „Coach“ ist diffus, der Titel ist ungeschützt, und notwendige Fähigkeiten, Methoden sowie Aus- und Fortbildungen sind weder national noch international überprüfbar geregelt.
Daraus folgt, dass jeder Kaffeesatzleser, jede Shakrenflüsterin und auch noch der beklagenswerteste Bühnenshouter der Nation ohne entsprechende Ausbildung über sich behaupten darf, er oder sie sei ein „Coach“.

  • Je weiträumiger diese Spielwiese für gescheiterte Existenzen, Sinnsucher und allerlei egozentrisches Selbstverwirklichungsgetöse in den letzten 20 Jahren geworden ist, desto dringlicher ist für seriöse Player eine klare Abgrenzung.

Sehen Sie hier, woran Sie einen seriösen Coach erkennen

Coach-Regeln ersetzen „Coaching-Regeln“

Jeder seriöse Profi in diesem Geschäft macht seine Regeln selbst oder schreibt sie bei anderen seriösen Kollegen ab; ethische Normen der Deutschen Coachinggesellschaft (DCG) o.ä. werden mutmaßlich dabei Pate stehen.

  • Sollten Sie also auf einen Anbieter treffen, der sich „Coach“ nennt und vorgibt, „allgemeingültigen“ Coaching-Regen zu folgen wie etwa einer Straßenverkehrsordnung, ist dies bereits ein Indiz für fehlende Seriösität.

Zehn Grundregeln in meinen Coachings

Wenn ich Coach bin, bin ich kein Trainer, kein Freund, kein Psychologe und kein Lösungslieferant.
Ich bin ein neutraler Zuhörer, Feedbackgeber und – am Ziel des Klienten orientierter – Struktrierer in einer für mich fremden Situation.

  • Ich coache ausschließlich Anwälte und deren Umfeld, da ich deren Arbeitsalltag genau kenne.
  • Ich bin als Business-Coach ausgebildet und stimme daher der Begleitung privater Themen nicht zu.
  • Betriebswirtschaftliche Beratungen und Mediationen biete ich – mangels Kompetenz – nicht an.

1. Ich weiß nichts besser als der Klient.
Das unterscheidet mich als Coach von mir als Trainerin. In der Trainerrolle werde ich dafür bezahlt, inhaltlich oder methodisch etwas besser zu wissen als die Schüler – und es ihnen „beizubringen“.
Als Coach „begleite“ ich die Klienten zu deren Ziel. Ich weiß – schon aus Prinzip – nicht, was das Beste für sie ist. Ratschläge erteile ich nicht. Der Klient lernt aus meinen Fragen und entwickelt seine Lösung immer selbst.
Wenn es gut läuft, traut er sich, bisherige Denkmuster (nach und nach und vielleicht) für immer zu flexibilisieren.

2. Gründe sind unwichtiger als Ziele.
Gründe sind immer rückwärtsgerichtet (Vergangenheit) und stützen dadurch automatisch das derzeitige System (Gegenwart) des Probleminhabers.
Das macht Gründe in einem Coaching inhaltlich oft überflüssig; sie dienen höchstens dem besseren Verständnis von derzeitigen Denkmustern des Klienten.
Nur wenn der Klient sein eigenes Denk- und Fühlsystem als Problemverursacher erkennt, benennt und akzeptiert, gewinnt er die Macht, daran (und damit an seiner Umgebung) etwas zu ändern.

3. Auftragsklärung im kostenlosen Erstgespräch
Wenn ich nicht weiß, wohin die Reise des Klienten gehen soll, trete ich die Reise nicht an.
Mir reicht dabei nicht die grob geschätzte Gegend („Ich möchte nach Süddeutschland“) als Reiseziel, sondern die nur mit dem Taxi erreichbare abgelegene Hütte 40 km entfernt vom nächsten Minibahnhof auf dem Land.
Mit anderen Worten: Alle Verallgemeinerungen („Ich möchte mehr Gelassenheit“ oder „Wir wollen mehr Umsatz“) kennzeichnen folgenlose Wünsche und haben mit einem Ziel nichts zu tun.
Dieses ermittle ich in einem 30-minütigen, kostenlosen Erstgespräch, in dessen Verlauf ich zu einer bestimmten Intervention rate, die nicht immer „Coaching“ heißt.
Manchmal reicht eben auch ein Training.

4. Ich bin schweigepflichtig.
Diese Schweigepflicht gilt nicht nur nach außen, sondern auch nach innen (in die Kanzlei), es sei denn, der Klient hebt sie schriftlich auf.
Beispiel: Nach Einzelgesprächen in Teamtrainings muss jeder Gesprächspartner schriftlich einwilligen, die Ergebnisse der Teamleitung mitzueilen.
Anderes Beispiel: Nach einem Telefontraining bin ich nicht befugt, Wünsche, Kritik etc. der Assistenz an deren Vorgesetzte weiter zu geben, es sei denn, die Mitarbeiter beantragen das.

5. Ausstieg aus dem begonnenen Coaching
Der Klient kann jederzeit aus dem Coaching aussteigen.
Er muss dafür keine Begründung angeben und zahlt ausschließlich die Zeit bis zu seinem Ausstieg.
Ich kann auch jederzeit aus dem Coaching aussteigen und begründe meinen Schritt verständlich, z.B. bei vermutetem Krankheitswert in der Symptomatik des Klienten, bei Unwillen des Klienten zur Verfolgung eigener Ziele, bei Übertragungsgefahr (Ich bin mit demselben Thema beschäftigt wie der Klient; unerfahrene Coaches beginnen dann zu diskutieren) oder bei Werte-Torpedos (Klient präsentiert Ziele, Meinungen oder Verhaltensweisen wie Homophobie, Rassismus, Nationalismus, Respektlosigkeiten gegenüber Mitarbeitern, anderen schaden wollen etc.), die meine Werte angreifen.

  • Mein Ausstieg kann über das Geleistete hinaus kostenpflichtig sein. Beispiel: in einem zweitägigen Teamcoaching stellt sich am ersten Tag heraus, dass einer der Entscheider falsche Angaben gemacht hatte über sein Ziel bzw. selber nichts ändern will, um sein eigenes – oder das gemeinsame – Ziel zu erreichen. In dem Fall breche ich ein Teamcoaching ab, zugunsten von weiteren Interventionen (z.B. Gesprächen mit dem Teamleiter). In jedem Fall werden dann beide Coaching-Tage bezahlt.

6. Methoden
Ich erläutere meinen Verzicht auf Vorschläge und auf inhaltliche Kommentare. Ferner nutze ich „Warum“-Fragen (die vorwurfsvoll wirken können), Provokationen und Schweigen, löse absichtlich Anstrengung aus durch Thematisieren und Relativieren von lange verfolgten Werten und Glaubenssätzen und „reframe“ (deute um, was der Klient sagt oder meint). Diese Methoden lösen beim Probleminhaber oft Anstrengung aus. Deshalb dauert ein Einzelgespräch max. 2 Stunden.

7. Zeit (-rahmen)
Allein der Klient bestimmt, ob – und zu welchem Zweck – es einen weiteren Termin geben soll.

8. Protokoll
Der Coach fertigt nach jedem Meeting ein Protokoll an, das der Klient – nach oder ohne Korrektur – vor dem nächsten Meeting schriftlich freigeben muss.
Jedes Protokoll beginnt mit dem Ziel der Sitzung und endet mit deren Kosten. Dieses Protokoll schliesst Missverständnisse aus.

9. Honorar und Abrechnungsmodus:
Ich benenne meinen Stundensatz (280 Euro + MWSt) und die zeitgenaue Abrechnung im 15-Minuten-Takt.
Ich erkläre ggfs. meinen Umgang mit Spesen, die Ablehung eines Vorschuss, das Ausstellen einer steuerabzugsfähigen Rechnung und meinen Verzicht auf Rahmenverträge.

10. Hausaufgaben
Klienten erhalten gewöhnlich Hausaufgaben, deren Erledigung das Coaching deutlich verkürzt.
Mit dem Vortragen / Verwerten der Hausaufgaben beginnt jeweils das nächste  Meeting.

Angebote für Anwälte auf www.anwalts-akquise.de:

Kanzlei- und Anwaltscoaching seit 33 Jahren

Ich begleite Anwälte als Einzelpersonen und in Teams bei schwierigen Themen.
Ziel ist immer die Lösung individueller, strategischer und motivationsrelevanter Themen im Arbeitsalltag.
Mit einem Seminar oder einer Beratung hat ein Coaching nichts zu tun.

Informationen über mich


Johanna Busmann, Hamburg
33 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching

Kosten für Coaching

In fast allen Fällen ist ein Coaching in der „Erstanschaffung“ teurer als ein Seminar.

Tag:
2400 Euro + Reise + MWSt. + Übernachtung
(wird Einzelpersonen nicht gewährt)

Stunde
280 € + MWSt. + Reise + ggfs. Übernachtung.

Anamnesegespräch
Das Anamnesegespräch ist bei mir immer kostenfrei: 3o min am Telefon
Danach gebe ich eine Einschätzung von Methode, Weg, Dauer und Ergebnis.

Ort, Organisation, Technik

Wird im Briefing mitgeteilt.
Zerstrittene Teams begleite ich nur an neutralem Ort. Auch in manch anderem Fall empfiehlt sich der Rückzug in ein Waldhotel.

Telefoncoaching
In Ausnahmefällen ist ein Telefoncoaching möglich.

Video-Coaching
Über „Teams“ oder andere Systeme möglich.

Sparringspartner
Live-Coaching einer Einzelperson braucht manchmal einen vertrauten Feedbackpartner ohne private oder enge Bindung an den Klienten. Dieser wird in das Coaching eingebunden.

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33 Jahre Anwaltstraining und Kanzleimarketing. Genießen Sie Neues, Anregendes und Lernbares aus dem Anwaltsalltag.

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