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Wieviel kostet ein Coaching?

„Kommt drauf an“, muss hier einmal der anwaltliche Kalauer bemüht werden :-).
Das blitzartige Coaching, das das Symptom in einer einzigen Stunde „verschwinden lässt“, kostet 280 Euro + MWSt.
Der Coaching-Prozesse über fünf Monate, in den der Coach in diversen Rollen eingebunden sein kann (Moderator, Seminarleiter), kostet in einem Beispiel 24.000 Euro + MWSt.

Unverhandelbare Preise – unverhandelbare Qualität

Alle öffentlichen Anwaltstrainings und alle in-house Kanzlei-Seminare (www.anwalts-akquise.de) von busmann training® sowie sämtliche Coaching-, Moderations- und Beratungsmaßnahmen haben unverhandelbare Preise.
Zu allen in-house Aktivitäten benötige ich ein telefonisches „Ziel-Briefing“, das durch mich protokolliert wird.

Kosten eines Anwaltscoachings

Coaching ein Tag
Ein Ganztages-Coaching ist nur für ein Team denkbar und wird für eine Person allein nicht angeboten.
Es kostet 2400 Euro + MWSt + Reise + Übernachtung + Verpflegung + Raummiete etc.

  • Beispiel: Führungsaufgaben, Teamcoaching für einen Beauty contest,

Coaching eine Stunde
Eine Stunde Coaching kostet 280 Euro + MWSt. + Reise + Verpflegung, Raummiete etc. für alle.
Ein 15 Minuten dauerndes Anamnesegespräch am Telefon ist immer kostenlos. In dessen Verlauf ermittle ich, ob ein Seminar ausreichen würde, um das Klienteniel zu erreichen.

  • Beispiel: Eine Honorarinformation macht Ihnen Angst. In Ausnahmefällen kann die erste Stunde eines solchen Coachings auch am Telefon stattfinden.

„The Flying Coach“
In diesem „ambulanten“ Coaching-Projekt zahlen Sie 280 Euro / Stunde + MWSt. + Reise + Verpflegung . Ich bin aber bereits in Ihrer Umgebung, und Sie können sich an einem bestimmten Tag Zeiten für ein Gespräch reservieren. Dazu zahlen Sie normalerweise keine Reisekosten, evtl. könnten auch Übernachtung und Meetingraum-Kosten entfallen. Die Verpflegung dagegen zahlen Sie immer – für Sie und mich.

  • In normalen Zeiten (außerhalb von CORONA) reicht es, wenn Sie sich in meine Kundenkartei eintragen lassen. In meinen regelmäßigen Infomails sehen Sie dann, wann ich wo bin.

Strategieentwicklung Ihrer Kanzlei durch die „Z.U.G. – Strategie“

Sie zahlen pro Tag 2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung + Meetingraum + Verpflegung für alle.
Das ist ein meistens mehrtägiges Festpreisprojekt, durch das Ihre Kanzlei eine neue Marktpositionierung vornimmt.
Der Coach ist dabei in der Rolle des Moderators, macht keine inhaltlichen Vorschläge und gibt keine Richtung vor.
Er gibt zu jedem Tag umfangreiche Hausaufgaben, bündelt Ergebnisse, stellt Fragen, gibt Aufgaben, lässt Protokoll führen,
Alle Entscheider der Kanzlei müssen teilnehmen; sonst findet es nicht statt, wird kostenpflichtig abgesagt oder verschoben.

Ihre neue Kanzlei-Webseite

Information vorab:
Ich selbst erstelle keine „Visitenkarten“-Webseiten zur reinen Mandanten-Information. Ich erstelle auch keine Webseite, wenn die Kanzlei-Strategie nicht klar genug ist.
Ich erstelle ausschließlich Webseiten, die der Akquise dienen sollen.
Diese Seiten haben Festpreise und basieren auf einem mehrseitigen Vertrag.
Alle Kanzleien, deren Webseiten durch mich und mein Team erstellt werden, stellen eine anstrengende zwei- bis dreimonatige inhaltliche Zuarbeit durch die Anwälte und Mitarbeiter vertraglich sicher.

1. Die MIni-Webseite
Sie kostet 4000 Euro + MWSt.
Sie promotet ein einziges Rechtsgebiet oder ein einziges Produkt.

2. Die große Webseite
Auf einer solchen Seite sind Sie gerade. Ich empfehle sie für Kanzleien, die auf Akquise durch die Webseite angewiesen sind.
Sie kostet 11.000 Euro + MWSt.
Sie basiert auf einem nach meinen Vorgaben gebauten Spezial-Anwalts-Theme.
Vorteil: Schnelle Ladezeit, weil im Hintergrund keinerlei Plug-Ins und unnötige Funktionen die Ladezeiten verzögern.
Sie promotet mehrere Rechtsgebiete oder Produkte.

Beispiele:
www.recht-vital.de
www.fachanwaeltemedizinrecht.de
www.neuerburg-peters.de

Vorträge:

Vorträge innerhalb einer Kanzlei:
1000 Euro + MWSt., wenn der Vortrag gekoppelt ist an ein direkt davor oder danach stattfindendes in-house Seminar.
1800 Euro + MWSt., wenn es sich um ein Einzel-Event in Ihrer Kanzlei handelt.

Öffentliche Vorträge über Internet
Alle Vorträge über TEAMS oder ZOOM oder andere Internetmedien kosten 1800 Euro + MWSt. Ein Moderator ist unverzichtbar.

Öffentliche Vorträge live für Anwaltsorganisationen (Staffelhonorar):
bis 10 Teilnehmer: 1100 Euro + MWSt. (ggfs. + Reise + 1 Übernachtung)
bis 30 Teilnehmer: 1300 Euro + MWSt. (ggfs. + Reise + 1 Übernachtung)
bis 50 Teilnehmer: 1700 Euro + MWSt. (ggfs. + Reise + 1 Übernachtung)
Wenn der Veranstalter eine Ganztagsveranstaltung direkt davor oder direkt danach gebucht hat UND in seinen Publikationen für eine auffällige Werbemaßnahme (Interview etc.) sorgt, sinkt der Preis.

Öffentliche Vorträge ohne Teilnehmergebühren
Ein Vortrag bei einer Jahrestagung, einer Kammerversammlung oder einem anderen Event, bei dem die Gäste nichts zahlen, kostet 800 Euro + MWSt. + Reise + eine Übernachtung.

ACHTUNG: Alle nichtanwaltlichen Organisationen, Unternehmen und Verbände zahlen deutlich mehr. Vorträge können bei besonders intensiver Vorbereitungszeit mehr kosten; das wird sofort angesagt.

Anwalts-Seminare:

Alle öffentlichen Anwalts- und Mitarbeiterseminare – geleitet durch busmann training® – finden seit 2020 nur noch durch Kanzleien, einzelne Anwälte oder durch Organisationen und Multiplkilkatoren statt. Diese Veranstalter berechnen ein Staffelhonorar (nach Anmeldezahl) oder erhalten regelmäßig dann Preisnachlässe, wenn sie in relevantem Rahmen für mich werben.
Alle anderen zahlen den normalen Tagessatz von 2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung.

In-house-Seminare:
Jedes von mir angebotene Kanzlei-Seminar (auch Telefontraining) kostet 2400 Euro + MWSt. + Reise + eine Übernachtung.
Ausführliches Briefing, Material, Nachbesprechung enthalten.

Erfolgshonorare:

Fall 1:
Junganwälte, die erstmals in eine Kanzlei einsteigen möchten und vortragen, dass sie mein Stundenhonorar noch nicht bezahlen können, zahlen ein Erfolgshonorar für ein Präsentationstraining zum Berufseinstieg. Das Honorar wird spätestens sechs Monate nach der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag fällig und beträgt 1/10 des Netto-Jahresgehalts.

Fall 2:
Ein Team will einen Beauty Contest o.ä. gewinnen und bucht ein Präsentationstraining des gesamten Präsentationsteams. Wenn es den Auftrag bekommt, ist (neben den normalen Trainingskosten von 2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung) ein vorher gemeinsam zu definierendes Erfolgshonorar fällig.

Fall 3:
Bei einer Zeugenvernehmung geht es um eine Geldsumme oder eine andere geldwerte, quantifizierbare Definition von Erfolg vor Gericht (auch: „Totschlag statt Mord“). Wenn dieser gemeinsam definierte Erfolg mutmaßlich durch das Training eintritt (also nicht durch die unerwartete Zeugenaussage eines Dritten), ist ein vorher gemeinsam definiertes Erfolgshonorar fällig.

Buch

„Chefsache Mandantenakquisition“
2. Auflage 2017
Verlag De Gruyter, Berlin
764 Seiten, 79,95 + Versand

Leseprobe und Bestellung

Angebote für Anwälte auf www.anwalts-akquise.de:

Kanzlei- und Anwaltscoaching seit 30 Jahren

Ich begleite Anwälte als Einzelpersonen und in Teams bei schwierigen Themen.
Ziel ist immer die Lösung individueller, strategischer und motivationsrelevanter Themen im Arbeitsalltag.
Mit einem Seminar oder einer Beratung hat ein Coaching nichts zu tun.

Informationen über mich


Johanna Busmann, Hamburg
30 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching

Kosten für Coaching

In fast allen Fällen ist ein Coaching in der „Erstanschaffung“ teurer als ein Seminar.

Tag:
2400 Euro + Reise + MWSt. + Übernachtung
(wird Einzelpersonen nicht gewährt)

Stunde
280 € + MWSt. + Reise + ggfs. Übernachtung.

Anamnesegespräch
Das Anamnesegespräch ist bei mir immer kostenfrei: 3o min am Telefon
Danach gebe ich eine Einschätzung von Methode, Weg, Dauer und Ergebnis.

Ort, Organisation, Technik

Wird im Briefing mitgeteilt.
Zerstrittene Teams begleite ich nur an neutralem Ort. Auch in manch anderem Fall empfiehlt sich der Rückzug in ein Waldhotel.

Telefoncoaching
In Ausnahmefällen ist ein Telefoncoaching möglich.

Video-Coaching
Über „Teams“ oder andere Systeme möglich.

Sparringspartner
Live-Coaching einer Einzelperson braucht manchmal einen vertrauten Feedbackpartner ohne private oder enge Bindung an den Klienten. Dieser wird in das Coaching eingebunden.

busmann training®

30 Jahre Anwaltstraining und Kanzleimarketing. Genießen Sie Neues, Anregendes und Lernbares aus dem Anwaltsalltag.

30 Jahre in Bild und Wort:
Rückblick

Buch

Hier geht es direkt zur Buchbestellung
„Chefsache Mandantenakquisition“

Unverhandelbare Preise – unverhandelbare Qualität

Alle öffentlichen Anwalts-Trainings und alle in-house Kanzlei-Seminare von busmann training® sowie sämtliche Coaching-und Beratungs-Maßnahmen haben unverhandelbare Preise.
Meine Qualität ist ebenfalls nicht verhandelbar.
Zu allen in-house Aktivitäten benötige ich ein telefonisches „Ziel-Briefing“, das durch mich protokolliert sind.

Kosten für alle Produkte von busmann training ®

Coaching ein Tag
Ein Ganztages-Coaching ist nur für ein Team denkbar und für eine Person allein zu anstrengend.
Es kostet 2400 Euro + MWSt + Reise + Übernachtung + Verpflegung + Raummiete etc.

Beispiel: Führungsaufgaben, Teamcoaching für einen Beauty contest,

Coaching eine Stunde
Eine Stunde Coaching kostet 280 Euro + MWSt. + Reise + Verpflegung, Raummiete etc. für alle.
Ein 15 Minuten dauerndes Anamnesegespräch am Telefon ist immer kostenlos. In dessen Verlauf ermittle ich, ob ein Seminar ausreichen würde, um das Klienteniel zu erreichen.

„The Flying Coach“
In diesem „ambulanten“ Coaching-Projekt zahlen Sie 280 Euro / Stunde + MWSt. + Reise + Verpflegung . Ich bin aber bereits in Ihrer Umgebung, und Sie können sich an einem bestimmten Tag Zeiten für ein Gespräch reservieren. Dazu zahlen Sie normalerweise keine Reise- Hotel und Meetingraum-Kosten (wohl aber die Verpflegung).

Die „Z.U.G. – Strategie“ für Ihre Kanzlei
Pro Tag 2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung + Meetingraum + Verpflegung für alle.
Das ist ein meistens mehrtägiges Festpreisprojekt, durch das Ihre Kanzlei eine neue Marktpositionierung vornimmt. Der Coach ist dabei in der Rolle des Moderators, macht keine inhaltlichen Vorschläge und gibt keine Richtung vor. Er gibt zu jedem Tag umfangreiche Hausaufgaben, bündelt Ergebnisse, stellt Fragen, gibt Aufgaben, lässt Protokoll führen,
Alle Entscheider der Kanzlei müssen teilnehmen; sonst findet es nicht statt, wird kostenpflichtig abgesagt oder verschoben.

Webseiten:

Information vorab:
Ich selbst erstelle keine „Visitenkarten“-Webseiten zur reinen Mandanten-Information. Ich erstelle auch keine Webseite, wenn die Kanzlei-Strategienicht klar genug ist.
Ich erstelle ausschließlich Webseiten, die der Akquise dienen sollen.
Diese Seiten haben Festpreiseund basieren auf einem mehrseitigen Vertrag.
Alle Kanzleien, deren Webseiten durch mich und mein Team erstellt werden, stellen eine anstrengende (!) zwei- bis dreimonatige inhaltliche Zuarbeit durch die Anwälte und Mitarbeiter sicher.

1. Die kleine Webseite
Sie kostet 4000 Euro + MWSt.
Sie hat ein vorgefertigtem Theme (www.themeforest.com), promotet ein Rechtsgebiet oder ein Produkt.

2. Die große Webseite
Sie kostet 8000 Euro + MWSt.
Sie hat ein vorgefertigtes Theme (www.themeforest.com) und promotet bis zu 5 Rechtsgebiete oder Produkte.

3. Die große Webseite mit selbst gemachtem Basis-Theme
Auf einer solchen Seite sind Sie gerade. Ich empfehle sie für Kanzleien, die auf Akquise durch die Webseite angewiesen sind.
Sie kostet 11.000 Euro + MWSt.
Sie ist für die Akquise die schnellste, modernste und einfachste.
Denn sie hat ein „Stein-auf-Stein“ (nach meinen Vorgaben) gebautes Spezial-Anwalts-Theme, für das ich eine Lizenzim Wert von 3000 Euro halte.
Vorteil:Ganz schnelle Ladezeit, weil im Hintergrund keinerlei Plug-Ins und unnötige Funktionen die Ldezeiten verzögern.
Sie promotet bis zu 5 Rechtsgebiete oder Produkte.

Vorträge:

Vorträge innerhalb einer Kanzlei:
1000 Euro + MWSt., wenn der Vortrag gekoppelt ist an ein direkt davor oder danach stattfindendes in-house Seminar.
1400 – 1800 Euro, wenn es sich um ein Einzel-Event in Ihrer Kanzlei handelt, abhängig von der Intensität der notwendigen Vorbereitung.

Öffentliche Vorträgefür Anwaltsorganisationen (Staffelhonorar):
bis 10 Teilnehmer: 1100 Euro + MWSt. (ggfs. + Reise + 1 Übernachtung)
bis 30 Teilnehmer: 1300 Euro + MWSt. (ggfs. + Reise + 1 Übernachtung)
bis 50 Teilnehmer: 1700 Euro + MWSt. (ggfs. + Reise + 1 Übernachtung)
Wenn der Veranstalter eine Ganztagsveranstaltung direkt davor oder direkt danach gebucht hat UND in seinen Publikationen für eine auffällige Werbemaßnahme (Interview etc.) sorgt, sinkt der Preis.

Öffentliche Vorträge ohne Teilnehmergebühren
Ein Vortrag bei einer Jahrestagung, einer Kammerversammlung oder einem anderen Event, bei dem die Gäste nichts zahlen, kostet 800 Euro + MWSt. + Reise + eine Übernachtung.

ACHTUNG: Alle nichtanwaltlichen Organisationen, Unternehmen und Verbände zahlen deutlich mehr.

Anwalts-Seminare:

Ich selbst biete bei den Honoraren von Multiplikatoren(Anwaltvereine, Organisationen etc) immer Staffelhonorare(nach Anmeldezahl) und regelmäßig dann Preisnachlässean, wenn der Multiplikator in relevantem Rahmen für mich PR macht.

Öffentliche Anwaltsseminare, veranstaltet durch busmann training®:
Jedes von mir veranstaltete, zweitägige öffentliche Anwaltsseminar kostet 910 / 810 Euro + MWSt.+ 2 x 22 Euro Lunch / p.P.
Das dreitägige BINZ Seminar kostet 1210 / 1110 (bei Team-Buchung ab drei Personen) + MWSt. + 28 Euro Dinner p.P.
Weitere Seminarverpflegung ist enthalten. Übernachtungen, Garage etc. nicht.

Öffentliche Mitarbeiterseminare, veranstaltet durch busmann training®::
Öffentliche Mitarbeiterseminare kosten 310 / 210 Euro (bei Team-Buchung ab drei Personen) + MWSt. + 22 Euro Lunch p.P.

In-house-Seminare:
Jedes von mir angebotene Kanzlei-Seminar (auch Telefontraining) kostet 2400 Euro + MWSt. + Reise + eine Übernachtung.
Ausführliches Briefing, Material, Nachbesprechung enthalten.

ACHTUNG: Alle nichtanwaltlichen Organisationen, Unternehmen und Verbände zahlen deutlich mehr.

Fall 1:
Junganwälte, die erstmals in eine Kanzlei einsteigen möchten und vortragen, dass sie mein Stundenhonorar noch nicht bezahlen können, zahlen ein Erfolgshonorar für ein Präsentationstraining zum Berufseinstieg. Das Honorar wird spätestens sechs Monate nach der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag fällig und beträgt 1/5 des Netto-Jahresgehalts (ist also deutlich teurer als der Stundensatz).

Fall 2:
Ein Team will einen Beauty Contest o.ä. gewinnen und bucht ein Präsentationstraining des gesamten Präsentationsteams. Wenn es den Auftrag bekommt, ist (neben den normalen Trainingskosten von 2400 Euro + MWSt. + Reis + Übernachtung ein vorher gemeinsam zu definierendes Erfolgshonorar fällig.

Fall 3:
Bei einer Zeugenvernehmung geht es um eine Geldsumme oder eine andere geldwerte, quantifizierbare Definition von Erfolg vor Gericht (auch: „Totschlag statt Mord“). Wenn dieser gemeinsam definierte Erfolg mutmaßlich durch das Training eintritt (also nicht durch die unerwartete Zeugenaussage eines Dritten), ist ein vorher gemeinsam definiertes Erfolgshonorar fällig.

„Chefsache Mandantenakquisition“
Verlag De Gruyter, Berlin
764 Seiten, 79,95 + Versand

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