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Ziele beenden Wünsche und ermöglichen Strategie.

Ziele machen Schluss mit folgenlosen Wünschen und tragen alle Details der Umsetzung schon in sich.
Besonders durch die notwendige Integration von Einwänden im Voraus bleibt manches Ziel bereits – glücklicherweise – in der Planungsphase stecken, denn:

Ist der Einwand zu stark, ist das Ziel zu schwach.

Das Ziel ist immobil; der Weg flexibel. Nicht umgekehrt.

Ziele begradigen den  Blick und straffen  die Schultern.
Sie machen Niederlagen salonfähig und Erfolge zu Alltagsbegleitern.
Sie helfen beim „Nein“-Sagen und  verstärken das „Ja“.
Ziele sind oft klein und immer effizient.
Sie beenden Jammern und Gleichgültigkeit.
Sie sind viel stärker als die Konjunktur und viel schwächer als der Wille.
Ziele machen Mut und Spaß. Ziele sind sexy.

Wer keine Ziele hat, kann auch keine erreichen.

Zieldefinitionen gelten als schwierig, ungewohnt, aufwändig und sind so gut wie immer mit reichlich Ärger verbunden:
Sie beseitigen zeitnah lieb gewonnene, kontraproduktive Angewohnheiten (z. B. Rückrufe unterlassen, unverständlich reden, Mitarbeiter schlecht behandeln etc.) und implementieren neue,  ungewohnte Strategien (z. B. Mitarbeiter, Mandanten und sich selbst durch Fragen führen, Vorträge entwerfen, Small Talk üben etc.).

  • „Die Definition des Ziels war schwieriger als seine Erreichung“ ist daher ein oft gehörtes Feedback nach etwa einjährigem Einsatz Ziel führender Kanzleistrategien.

Zielerreichung eines Anwalts: S.P.E.Z.I. in Aktion

Um ein  Ziel erreichbar zu machen, muss  der eigene  Kopf mit „auf  die Reise“ gehen  und einen  regelrechten „Sog“ entwickeln. Dazu braucht es die folgenden fünf SPEZI-Appetithäppchen. Die Zielerreichungsstrategie SPEZI verdeutlicht, in welchen fünf Punkten sich Ziele von Wünschen unterscheiden. Ziele sind

  • S innesspezifisch beweisbar,
  • P ositiv und konkret ausgedrückt ohne Vergleich,
  • E rreichbar durch mich selbst und für mich persönlich ökologisch,
  • Z eitlich eingegrenzt, mit Zwischenschritten und Zusammenhang versehen,
  • I ntegrationshilfen möglicher Einwände.

Wie die Kanzlei „Sturm, Stolz & Partner“ Marktziele definiert und daraus die Kanzleistrategie entwickelt

In zwei erweiterten Coaching-Protokollen (Teil 1 und 2)  schildere ich den Weg der Kanzlei „Sturm, Stolz & Partner“ von einer Allrounder-Kanzlei zu einer spezialisierten Kanzlei mit scharfer Marktsegmentierung. Bis zur Intervention hatte die Kanzlei nur Wünsche und wunderte sich, weshalb sie stagnierte.
Zunächst fürchteten die Anwälte verbindlich definierte Unternehmensziele wie der Teufel das Weihwasser.

Hier ist das Protokoll zum Ausdrucken Teil 1 Kanzleiziel und Teil 2 Marktstrategie

Hindernisse auf dem Weg zu dem Ziel erkennen und ausräumen

Eine Patentanwaltskanzlei ist international bekannt am Markt, vor allem in China.
Sie ruft einen Coach, weil Ertrag und Aufwand nicht im richtigen Verhältnis zueinander zu sehen scheinen. Die Umsätze stagnieren.
Ich habe das Protokoll stark didaktisiert, damit es für andere Kanzleien übertragbar wird.

Angebote für Anwälte auf www.anwalts-akquise.de:

Kanzlei- und Anwaltscoaching seit 30 Jahren

Ich begleite Anwälte als Einzelpersonen und in Teams bei schwierigen Themen.
Ziel ist immer die Lösung individueller, strategischer und motivationsrelevanter Themen im Arbeitsalltag.
Mit einem Seminar oder einer Beratung hat ein Coaching nichts zu tun.

Informationen über mich


Johanna Busmann, Hamburg
30 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching

Kosten für Coaching

In fast allen Fällen ist ein Coaching in der „Erstanschaffung“ teurer als ein Seminar.

Tag:
2400 Euro + Reise + MWSt. + Übernachtung
(wird Einzelpersonen nicht gewährt)

Stunde
280 € + MWSt. + Reise + ggfs. Übernachtung.

Anamnesegespräch
Das Anamnesegespräch ist bei mir immer kostenfrei: 3o min am Telefon
Danach gebe ich eine Einschätzung von Methode, Weg, Dauer und Ergebnis.

Ort, Organisation, Technik

Wird im Briefing mitgeteilt.
Zerstrittene Teams begleite ich nur an neutralem Ort. Auch in manch anderem Fall empfiehlt sich der Rückzug in ein Waldhotel.

Telefoncoaching
In Ausnahmefällen ist ein Telefoncoaching möglich.

Video-Coaching
Über „Teams“ oder andere Systeme möglich.

Sparringspartner
Live-Coaching einer Einzelperson braucht manchmal einen vertrauten Feedbackpartner ohne private oder enge Bindung an den Klienten. Dieser wird in das Coaching eingebunden.

busmann training®

30 Jahre Anwaltstraining und Kanzleimarketing. Genießen Sie Neues, Anregendes und Lernbares aus dem Anwaltsalltag.

30 Jahre in Bild und Wort:
Rückblick

Buch

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„Chefsache Mandantenakquisition“