VI. PR („public relation“)
Die professionelle Kanzleimarketing-Fachfrau der Kanzlei „Sturm, Stolz & Partner“ richtet die Grundlagen des Kanzleimarketing bei „Sturm, Stolz & Partner“ neu aus und teilweise ganz neu ein. Danach entscheiden die vier Partner der Sozietät, auf jegliche Werbung zu verzichten und stattdessen eine PR-Kampagne zu starten.
Public Relations = „Andere sagen, was ich kann.“
Die „öffentlichen Beziehungen“ stärken nachhaltig das Ansehen der Kanzlei und fördern indirekt deren wirtschaftlichen Erfolg.
Alles gehört zur „Public-Relations“ Arbeit, was Dritte über die Kanzlei, den Anwalt oder den Mandanten schreiben oder reden, ohne selbst Mandant zu sein.
Anwälte und ihre Mandanten haben nicht nur eine Beziehung zueinander, sondern auch gemeinsame Beziehungen zu Gerichten, Presse, Gegnern, Staatsanwaltschaften, Vereinen, Behörden, Branchenmedien, social media oder ganzen Ländern.
Um diese Beziehungen nutzbar zu machen, richten Anwälte PR-Maßnahmen ein. Sie werben dadurch um Verständnis und Anerkennung für Handlungen des Anwalts und Situationen des Mandanten – oder umgekehrt.
Presse- und PR-Arbeit in der Kanzlei
Um PR-Maßnahmen zu optimieren, intensivieren Anwälte ihre Pressearbeit, engagieren für prominente oder imageträchtigen Mandaten PR-Agenturen (auch: Stichwort „Litigation PR“) oder organisieren regelmäßig öffentliche Events, über die die Presse berichtet.
Beispiele für anwaltliche Public Relations sind auch kulturelle Veranstaltungen, bei denen Presse anwesend ist.
Über emotionale Ansprache redet „man“ in Tageszeitung, sozialen Medien oder auch Fachpresse: Anwälte treten deshalb mit launigen und gekonnten Reim-Reden bei Karnevalssitzungen auf, treten als Sponsoren für den Flüchtlingsfußballverein „Respekt e.V.“ auf oder vertreten pressewirksam pro bono Mandanten, die Rechtsgeschichte schreiben könnten oder geschrieben haben, wie etwa im „Fall Emmely“.
Eine besondere soziale, ideologische oder gesellschaftliche Positionierung trägt ebenfalls dazu bei, dass Dritte, die nicht Mandanten sind, über die anwaltlichen Leistungen reden.
Public Relations in der Anwaltskanzlei
Eine Kanzlei ohne Medienarbeit riskiert, dass über ihre Kompetenzen nicht oder nicht positiv außerhalb des Hauses geredet wird.
Wenn das wiederum geschieht, beginnen Anwälte, selber ihre Kompetenzen zu erklären – oder sich zu rechtfertigen.
Da sie das nicht gelernt haben, geraten Statements in eigener Sache in aller Regel zu angeberisch, zu kompliziert oder zu schüchtern
Eine Kanzlei ohne PR ist wie ein Klavier ohne Tasten
Tue Gutes – und lass andere darüber reden! Dieses kluge Motto von Public Relations ermöglicht die Konzeption langfristiger, breit gestreuter Reputationsgewinne: Pressearbeit ist und bleibt das wirkungsvollste Instrument im Reputationsmanagement.
Jede gute PR-Strategie ist darauf ausgerichtet, dass andere als der Anwalt oder sein Team über die Kanzlei reden.
Auch für Kanzleien trifft dabei zu, dass der Zugang zur Öffentlichkeit nahezu barrierefrei geworden ist. Das liegt auch an der medialen und digitalen Verfügbarkeit hunderter von Multiplikatoren.
Direkter Akquise-Effekt auf Mandanten
Durch effiziente Kanzlei-PR werden potenzielle Mandanten auf die Kanzlei aufmerksam und überlegen sich, ob sie nicht zumindest mal eine „Zweitmeinung“ einholen sollten.
Derzeitige Mandanten fühlen sich „bestärkt“ und weisen ihre Umgebung auf die Publikation hin. Ehemalige Mandanten ärgern sich, weggegangen zu sein.
Indirekter Akquise-Effekt auf Öffentlichkeit
Gute Kanzlei-PR stellt darüber hinaus sicher, dass die Kanzlei
- beratungsrelevante, innovative Themen als erste öffentlich besetzt,
- regelmäßig mit ihren Kernthemen Themen in der Presse erscheint,
- den passenden Zielgruppen einen Alltagsnutzen beschert,
- ihre Kontakte zu Multiplikatoren ausbaut,
- in Krisensituationen blitzschnell reagieren kann,
- Krisen durch proaktive Maßnahmen abwenden kann,
- online viele „Freunde“ oder „Follower“ hat, die Kanzleibeiträge oft „teilen“
- engagierte zukünftige Mitarbeiter lange vor dem Einstellungsgespräch aufmerksam macht.
Multiplikatoren erreichen
PR hat den Sinn, über ein Medium entweder weitere Multiplikatoren zu erreichen (etwa: Online-PR erreicht zunächst Print-Journalisten) oder den Zielmandanten selbst (Die „Deutsche Handwerks Zeitung“ erreicht den Tischler direkt).
Viele andere Multiplikatoren agieren an der Schnittstelle zwischen Kanzlei und Öffentlichkeit: Redakteure, Richter, Gegner, Verbände, Staatsanwaltschaften, Vereine, Behörden, Mandanten, Mitarbeiter, Vermieter und viele andere sprechen über Anwälte.
Sie sind längst nicht alle mit diesen persönlich in Kontakt, sondern lesen und hören nur über sie. Wenn das geschieht, ist die Medienarbeit gut.
Wenn einige von ihnen dadurch Kontakt zur Kanzlei aufnehmen oder andere zu diesem Schritt bringen, ist die Medienarbeit sehr gut.
Urteilsmarketing:
Ein Partner erstreitet ein wegweisendes Urteil. Andere, in der Medienarbeit versierte Rechtsanwälte nutzen solche Gelegenheiten gerne. Bei einem anstehenden BGH-Urteil sprechen Kanzleien daher schon im Vorfeld ihre Agentur an.
Krisen-PR:
Wenn ganze Partnerteams die Kanzlei verlassen, muss diese Nachricht entweder offensiv kommuniziert werden oder untergehen. Schlechte Nachrichten werden mit guten verbunden.
Reputationsschutz
Wenn ein Rufschaden droht, verhalten sich Anwälte merkwürdig schüchtern oder unangemessen draufgängerisch. Es fehlt ihnen ein Reaktionskonzept. Dieses muss lauten: Immer sachlich, immer den Nutzen voranstellen, und immer früher da sein als die erste unangenehme Frage!
Litigation-PR – viel gerühmt und wenig bekannt
Litigation-PR ist eine PR Methode. Sie ist ein gewollter, bezahlter und strategisch geplanter Eingriff in die Medienpräsenz einer Kanzlei, eines Anwalts, eines Mandanten, eines Projekts, eines Produkts oder einer Organisation.
Sie kann prophylaktisch für den „guten Ruf“ sorgen oder ihn in einer Krisensituation wieder herzustellen helfen, besonders bei bevorstehender „Schlammschlacht“ in einem Prozess.
Der Mandant (oder die ihn vertretende Organisation) zahlt diesen PR-Berater.