Regeln im Business-Coaching mit Johanna Busmann
(Sehen Sie ganz unten auf dieser Seite Gründe, die den Beginn eines Coachings mit mir verhindern).
Umso wichtiger ist nach dem kostenlosen Anamnesegespräch (max. 30 Minuten) die Aufklärung meiner KlientInnen über folgende Regeln des Business-Coaching vor Betreten des Bezahlbereichs:
1. Der Coach ist schweigepflichtig.
Diese Schweigepflicht gilt auch nach innen (in die Kanzlei), es sei denn, der Klient hebt sie schriftlich auf. Beispiel: Nach Einzelgesprächen in Teamtrainings muss jeder Gesprächspartner schriftlich einwilligen, die Ergebnisse der Teamleitung mitzueilen.
2. Der Klient kann jederzeit aus dem Coaching aussteigen.
Er muss dafür keine Begründung angeben und zahlt ausschließlich die Zeit bis zu seinem Ausstieg.
3. Der Coach kann jederzeit aus dem Coaching aussteigen.
Er begründet seinen Schritt verständlich, z.B. bei vermutetem Krankheitswert in der Symptomatik des Klienten, bei Unwillen des Klienten zur Verfolgung eigener Ziele, bei Übertragungsgefahr (Der Coach ist mit demselben Thema beschäftigt wie der Klient; unerfahrene Coaches beginnen dann zu diskutieren) oder bei Werte-Torpedos (Klient präsentiert Ziele, Meinungen oder Verhaltensweisen, die Werte des Coaches angreifen: Homophobie, Rassismus, Nationalismus, Respektlosigkeiten gegenüber Mitarbeitern, anderen schaden wollen etc.)
- Mein Ausstieg kann über das Geleistete hinaus kostenpflichtig sein. Beispiel: in einem zweitägigen Teamcoaching stellt sich heraus, dass einer der Entscheider falsche Angaben gemacht hatte über sein Ziel bzw. selber nichts ändern will, um sein eigenes – oder das gemeinsame – Ziel zu erreichen. In dem Fall breche ich ein Teamcoaching ab, zugunsten von Gesprächen mit dem Teamleiter. In jedem Fall wird dann der begonnene Coaching-Tag bezahlt.
4. Methoden
Der Coach erläutert Methoden, z.B. „Warum“-Fragen (die vorwurfsvoll wirken können), Verzicht auf Vorschläge, freche Sprache, gemeinsam lachen über nicht Lustiges, absichtlich Anstrengung auslösen durch Thematisieren und Relativieren von lange verfolgten Werten und Glaubenssätzen etc.
5. Zeit (-rahmen)
Allein der Klient bestimmt, ob – und zu welchem Zweck – es einen weiteren Termin geben soll.
6. Protokoll
Der Coach fertigt nach jedem Meeting ein Protokoll an, das der Klient – nach oder ohne Korrektur – vor dem nächsten Meeting schriftlich freigeben muss. Jedes Protokoll beginnt mit dem Ziel der Sitzung und endet mit deren Kosten. Dieses Protokoll schliesst Missverständnisse aus.
7. Honorar und Abrechnungsmodus:
Coach benennt den Stundensatz (280 Euro + MWSt) und die zeitgenaue Abrechnung im 15-Minuten-Takt. Dazu gehören der Umgang mit Spesen, die Ablehung eines Vorschuss, das Ausstellen einer steuerabzugsfähigen Rechnung und der Verzicht auf Rahmenverträge. (Auch seriöse Coaches arbeiten gelegentlich mit Pauschalpreisen für ein aufwandsmäßig limitierbares Coaching-Projekt).
8. Hausaufgaben
Klienten erhalten gewöhnlich Hausaufgaben, deren Erledigung das Coaching deutlich verkürzt.
Mit dem Vortragen / Verwerten der Hausaufgaben beginnt jeweils das nächste Meeting.