Mitarbeiterführung in der Anwaltskanzlei
Mitarbeiterführung gehört – neben Fristsachen und Akquise – zu den drei A-Aufgaben in einer Anwaltskanzlei.
Sie ist nicht delegierbar (außer an andere Führungskräfte) und nicht verschiebbar.
Mitarbeiterführung gehört – neben Fristsachen und Akquise – zu den drei A-Aufgaben in einer Anwaltskanzlei.
Sie ist nicht delegierbar (außer an andere Führungskräfte) und nicht verschiebbar.